Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

Das kommt auf Sie zu

  • Zentrale Schnittstelle zwischen den Standorten der SHG-Gruppe und der Geschäftsführung in den Bereichen Rechnungswesen, Reporting, Finanzplanung und Medizincontrolling
  • Verantwortung für die Planung der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung und Steuerung unseres Konzerns und unserer MVZ inkl. Jahres- und Wirtschaftsplanung
  • Enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung bei der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Organisation
  • Weiterentwicklung des Berichtswesens zur Sicherstellung der Liquidität, Koordination der Finanzierung sowie Verantwortung für die Konzernplanung und die Konsolidierung der Abschlüsse
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Szenariorechnungen zur Optimierung der klinischen Prozesse

Das bringen Sie mit

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre, Gesundheitsökonomie/ Krankenhausmanagement oder ein vergleichbares Studium
  • Fundierte Berufs- und Führungserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen eines Klinikverbundes oder eines größeren Unternehmens im Gesundheitssektor
  • Sicherer Umgang mit Instrumenten des Controllings, der Kostenrechnung und des betriebswirtschaftlichen Berichtswesens
  • Profunde Kenntnisse im Bereich DRGs, KHEntgG sowie in der Krankenhausfinanzierung
  • Hohes Maß an Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Einsatzbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit
  • Sicheres und souveränes Auftreten gegenüber unseren internen und externen Partnern
  • Ein hohes Maß an Integrität und Vertraulichkeit

Das ist wichtig für Sie

  • Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit
  • Die Bewerbungsfrist endet am 13. Juni 2026
  • Für weitere Auskünfte: Sandra Bollinger, Stabsstelle Unternehmensentwicklung, Telefon +49(0)681/889-2385

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:

  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).

  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.


Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.




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